- verlässlicher Kostenschutz
- einheitliche Tarife für alle Rassen
- Ausgleich von berechtigten Forderungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- weltweiter Versicherungsschutz
Allgemeines
Die auf nationaler und internationaler Ebene agierende ARAG-Versicherung mit Sitz in Düsseldorf ist der größte deutsche Versicherungsanbieter in Familienbesitz. Die ARAG zählt zu den drei führenden Rechtsschutzanbietern weltweit und ist für ihre schnelle Abwicklung im Leistungsfall überregional bekannt. Dieses vom TÜV wiederholt vergebene Prädikat, gilt generell auch für die Sparte Schadensversicherungen, also auch für die Hundehaftpflichtversicherung.
– Basis –
ab 4,95 €/Monat*
- Versicherungssumme bis 5 Mio. €
- verlässlicher Kostenschutz
- einheitliche Tarife für alle Rassen
- Abwehr unberechtiger Forderungen
– Komfort –
ab 6,05 €/Monat*
- Versicherungssumme bis 15 Mio. €
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Schäden durch Gefälligkeiten mitversichert
- weltweiter Versicherungsschutz
– Premium –
ab 6,78 €/Monat*
- Versicherungssumme bis 20 Mio. €
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Schutz bei Forderungsausfall
- weltweiter Versicherungsschutz
* Es handelt sich um eine Bespielrechnung, bei der die Daten nach Belieben ausgewählt wurden. Somit treffen die Preise nicht auf jeden Benutzer zu und müssen individuell berechnet werden.
Allgemeine Informationen | |
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Versicherung | ARAG |
Gibt es Rassen die ausgeschlossen sind? | ja einige |
Jetzt informieren | |
Wer ist durch die Versicherung geschützt? | |
geschützt sind: | der Hund selbst, der Tierhalter |
Versicherungsschutz | |
Wann leistet diese Hundehaftpflichtversicherung? | bei Mietsachschäden, bei Unfällen, die der Hund verurascht hat, bei Verletzungen eines anderen Hundes, generell bei Sachschäden |
Alle Angaben ohne Gewähr
Was versteht man unter einer Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung zählt zu den typischen Tierhaftpflichtversicherungen und schützt Hundehalter vor Schäden die durch den Hund verursacht wurden. Im § 833 BGB ist festgelegt, das der Hundehalter für alle Schäden haftet, welche sein Hund Menschen, Tieren oder Sachen zufügt. Die Hundehaftpflicht der ARAG kann mit einigen Ausnahmen für fast alle Hundrassen abgeschlossen werden. Dennoch sind einzelne als besonders gefährlich eingestufte Rassen, zum Beispiel Bullterrier, Doberman und Rottweiler, von der Versicherung zunächst ausgeschlossen. In manchen Fällen, wenn der Hund zum Beispiel eine besondere Erziehung oder Ausbildung hinter sich hat, können jedoch auch für diese Hunderassen Ausnahmeregelungen mit der ARAG getroffen werden.
Tarife
Die ARAG bietet im Rahmen ihrer Hundehaftpflichtversicherung drei Tarifklassen an. Der Basis-Tarif mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro ist bereits ab 4,95 € monatlich zu haben. Der Komfort-Tarif mit einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro ab 6,05 € monatlich und der leistungsstärkste Premium-Tarif mit einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro ab 6,78 € monatlich. Alle drei Tarife beinhalten grundsätzlich eine Selbstbesteiligung in Höhe von 1.000 Euro. Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen können jedoch frei vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer kann zwischen fünf Stufen wählen: keine, 150, 250, 500 oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung. Die Hundeversicherung Kosten können damit vom Versicherungsnehmer direkt beeinflusst werden.
Leistungsumfang
Der Hundehalter kann selbst bestimmen in welchem Umfang er von seinem Hund verursachte Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken möchte. Die möglichen Schäden sind dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Im Leistungsumfang ist auch ein gem. § 253 Absatz 2 BGB eventuell zu zahlendes Schmerzensgeld enthalten. Die Schmerzensgeldhöhe kann in bestimmten Fällen bis über 10.000 Euro gehen. In den Tarifklassen Komfort und Premium ist desweiteren eine Rechtsschutzversicherung enthalten, die dann greift, wenn der Hundehalter vor Gericht auf Schadensersatz verklagt wird. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur den Hundehalter selbst, sondern auch den Hund, wenn dieser durch einen anderen Hund verletzt wird und dessen Hundehalter nicht versichert ist. In diesem Fall werden beispielsweise notwendige tierärztliche Behandlungsgkosten erstattet. Zum Leistungsumfang gehört ebenfalls die Versicherung von eventuellem Hundenachwuchs. Welpen sind bei der ARAG bis zu einem Alter von 12 Monaten mitversichert.
Versicherung verpflichtend oder freiwillig?
Obwohl die Rede von einer Hundehaftpflichtversicherung ist, ist ein Abschluss nicht überall in Deutschland verpflichtend. Aktuell gilt für Hundebesitzer eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nur in 5 Bundesländern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist bisher noch keine gesetzliche Verpflichtung vorgegeben. Die jeweils bestehenden Vorschriften in den einzelnen Bundesländern sollten sowieso generell hinterfragt werden, da diese auch von Stadt zu Stadt voneinander abweichen können. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Reinland-Pfalz und Sachsen gilt eine Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde. Ob verpflichtend hin oder her, eine Hundekrankenversicherung abzuschließen sollte zu den Erstentscheidungen gehören, denn sobald Arztkosten entstehen, kann das einen Schuldenberg verursachen.
Vorteile
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der ARAG Hundehaftpflichtversicherung ist, das diese auch dann gilt, wenn der Hund nicht vom Hundehalter selbst, sondern von jemand anderem (sogenannte Fremdhüter), z.B. dem hilfsbereitem Nachbarn, ausgeführt wird und dabei einen Schaden verursacht hat. Zu solchen Fremdhütern zählen aber nicht nur Nachbarn oder Bekannte, sondern auch Lebenspartner, sofern diese nicht selbst Eigentümer des Hundes sind. Die Hundehaftpflichtversicherung der ARAG gilt weltweit bei Auslandsaufenhalten in Europa zeitlich unbegrenzt und außerhalb Europas bis zu 24 Monaten.
Nachteile
Der Tarif Basis mit einer Deckungssumme von bis zu 5 Millionen Euro ist relativ leistungsschwach. Ein weiterer, wenn auch nicht besonders bedeutender Nachteil ist, dass die Tarife der ARAG für Besitzer die mehrere Hunde versichern wollen, keinen Nachlass vorsehen.
Fazit
Ein Hundehaftpflicht Vergleich zeigt das unter mehreren Anbietern auch die ARAG eine Top-Bewertung erhalten hat. Während selbst die Basistarife noch mit der Note „Gut“ abschneiden, erhielten die Tarife Komfort und Premium sogar die Noten „Hervorragend“. Die ARAG Hundeversicherung bietet im Unterschied zu den Hundeversicherungen vieler anderer Versicherungsgesellschaften überdurchschnittlich hohe Deckungssummen an und ergänzt diese mit einem hervorragenden Rechtschutz. Dieser bietet Deckung für Kosten von Rechtsstreitigkeiten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten) und hilft so auch bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Selbst wenn einige Bundesländer bisher noch keine Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung verbindlich eingeführt haben, sollten Hundebesitzer schon aufgrund der bestehenden Schadensersatzpflichten für durch Hunde verursachte Personen- oder Sachschäden immer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Auch da die private Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Hunde nicht einspringt. Man sollte als Hundehalter daher immer daran denken, das Hundebisse in manchen Fällen sogar bis zur Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit des Geschädigten führen können und so unversehens einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe mit sich bringen.
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